AGB

Evangelisches Jugendwerk Lustnau e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Veranstalter

Das Geländespiel „The Quest“ wird veranstaltet vom Evangelischen Jugendwerk Lustnau e.V. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).

2. Teilnahme und Anmeldung

  1. Die Teilnahme am Geländespiel erfolgt in Gruppen, die sich im Vorfeld verbindlich anmelden.
  2. Jede Gruppe benennt mindestens eine verantwortliche volljährige Aufsichtsperson.
  3. Mit der Anmeldung werden diese AGB akzeptiert.
  4. Mit der Anmeldung bestätigt die Gruppenleitung, dass alle erforderlichen Einwilligungen der Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten vorliegen.

3. Aufsichtspflicht

  1. Die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen liegt während der gesamten Veranstaltung bei den jeweiligen Gruppenleitungen.
  2. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht für einzelne Teilnehmende oder Gruppen.
  3. Die Gruppenleitungen der teilnehmenden Mannschaften sind verantwortlich für:
    • die Einhaltung der Regeln des Geländespiels,
    • das Verhalten ihrer Teilnehmenden,
    • die Sicherstellung der gesundheitlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden.

4. Durchführung der Veranstaltung

  1. Der Veranstalter organisiert das Geländespiel sowie ein ergänzendes Rahmenprogramm.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, Programmteile aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern oder abzusagen.
  3. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.

5. Haftung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  3. Für Schäden, die durch Teilnehmende verursacht werden, haften die jeweiligen Gruppen bzw. deren Aufsichtspersonen.
  4. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

6. Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen

  1. Die Gruppenleitungen stellen sicher, dass alle Teilnehmenden gesundheitlich zur Teilnahme geeignet sind.
  2. Besondere gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Allergien) müssen eigenverantwortlich berücksichtigt werden.
  3. Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Veranstalter beschränken sich auf akute Notfälle auf dem gemeinsamen Veranstaltungsgelände des Waldheims Spatzennest.

7. Verhalten während der Veranstaltung

  1. Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen und verantwortungsvollen Verhalten.
  2. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol, Drogen, anderen berauschenden Mitteln oder Waffen ist untersagt.
  3. Bei groben Verstößen gegen die Regeln kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.

8. Eigenverantwortliche Bewegung im Gelände

  1. Die teilnehmenden Gruppen bewegen sich eigenständig im Spielgebiet.
  2. Die Wege- und Verkehrssicherheit liegt bei der Gruppe.
  3. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.

9. Datenschutz und Bildrechte

Informationen zum Datenschutz sowie zu Foto- und Videoaufnahmen sind in einem separaten Dokument geregelt, das den Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten im Vorfeld zur Verfügung gestellt wird.

10. Notfallkontakt-Regelung

  1. Jede teilnehmende Gruppe ist verpflichtet, für alle Teilnehmenden aktuelle Notfallkontakte bereitzuhalten.
  2. Die Gruppenleitungen stellen sicher, dass sie im Notfall unverzüglich mit den Erziehungsberechtigten oder den angegebenen Kontaktpersonen kommunizieren können.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, im Notfall erforderliche Maßnahmen einzuleiten, insbesondere medizinische Hilfe zu organisieren.
  4. Sofern möglich, werden die jeweiligen Notfallkontakte durch die Gruppenleitungen oder den Veranstalter unverzüglich informiert.
  5. Jede teilnehmende Gruppe verpflichtet sich, während des Geländespiels zu jedem Zeitpunkt über einen Notfallkontakt, der dem Veranstalter bei der Anmeldung anzugeben ist, erreichbar zu sein.
  6. Eine stets erreichbare Notfallkontaktnummer, unter welcher der Veranstalter während des gesamten Geländespiels erreichbar ist, wird den teilnehmenden Gruppen vor Spielbeginn bekannt gegeben.

11. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

  1. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist durch die jeweiligen Gruppenleitungen sicherzustellen, dass eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Geländespiel vorliegt.
  2. Die Einverständniserklärung muss insbesondere die Teilnahme an einer Veranstaltung im freien Gelände sowie die eigenverantwortliche Fortbewegung im Rahmen des Spiels umfassen.
  3. Die Gruppenleitungen bestätigen mit der Anmeldung, dass entsprechende Einverständniserklärungen vollständig vorliegen und auf Verlangen vorgelegt werden können.

12. Besondere Regelungen zu Spielaktionen und Haftung

  1. Das Geländespiel beinhaltet typische Aktivitäten der außerschulischen Jugendarbeit im freien Gelände. Dazu können insbesondere gehören:
    • Orientierung im Gelände
    • Zurücklegen von Wegstrecken zu Fuß
    • einfache spielerische und sportliche Aufgaben
  2. Die Teilnahme an diesen Aktivitäten erfolgt eigenverantwortlich und im Rahmen der Aufsicht durch die jeweiligen Gruppenleitungen.
  3. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass mit Aktivitäten im freien Gelände trotz sorgfältiger Organisation Restrisiken (z. B. Stolpern, Ausrutschen, witterungsbedingte Einflüsse) verbunden sein können.
  4. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden im Zusammenhang mit solchen typischen Risiken ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen.

10. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Tübingen, den 23.03.2025