Evangelisches Jugendwerk Lustnau e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Veranstalter
Das Geländespiel „The Quest“ wird veranstaltet vom Evangelischen Jugendwerk Lustnau e.V. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).
2. Teilnahme und Anmeldung
- Die Teilnahme am Geländespiel erfolgt in Gruppen, die sich im Vorfeld verbindlich anmelden.
- Jede Gruppe benennt mindestens eine verantwortliche volljährige Aufsichtsperson.
- Mit der Anmeldung werden diese AGB akzeptiert.
- Mit der Anmeldung bestätigt die Gruppenleitung, dass alle erforderlichen Einwilligungen der Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten vorliegen.
3. Aufsichtspflicht
- Die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen liegt während der gesamten Veranstaltung bei den jeweiligen Gruppenleitungen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht für einzelne Teilnehmende oder Gruppen.
- Die Gruppenleitungen der teilnehmenden Mannschaften sind verantwortlich für:
- die Einhaltung der Regeln des Geländespiels,
- das Verhalten ihrer Teilnehmenden,
- die Sicherstellung der gesundheitlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden.
4. Durchführung der Veranstaltung
- Der Veranstalter organisiert das Geländespiel sowie ein ergänzendes Rahmenprogramm.
- Der Veranstalter behält sich vor, Programmteile aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu ändern oder abzusagen.
- Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
5. Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Für Schäden, die durch Teilnehmende verursacht werden, haften die jeweiligen Gruppen bzw. deren Aufsichtspersonen.
- Für verlorene oder beschädigte Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
6. Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen
- Die Gruppenleitungen stellen sicher, dass alle Teilnehmenden gesundheitlich zur Teilnahme geeignet sind.
- Besondere gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Allergien) müssen eigenverantwortlich berücksichtigt werden.
- Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Veranstalter beschränken sich auf akute Notfälle auf dem gemeinsamen Veranstaltungsgelände des Waldheims Spatzennest.
7. Verhalten während der Veranstaltung
- Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen und verantwortungsvollen Verhalten.
- Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol, Drogen, anderen berauschenden Mitteln oder Waffen ist untersagt.
- Bei groben Verstößen gegen die Regeln kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
8. Eigenverantwortliche Bewegung im Gelände
- Die teilnehmenden Gruppen bewegen sich eigenständig im Spielgebiet.
- Die Wege- und Verkehrssicherheit liegt bei der Gruppe.
- Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
9. Datenschutz und Bildrechte
Informationen zum Datenschutz sowie zu Foto- und Videoaufnahmen sind in einem separaten Dokument geregelt, das den Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten im Vorfeld zur Verfügung gestellt wird.
10. Notfallkontakt-Regelung
- Jede teilnehmende Gruppe ist verpflichtet, für alle Teilnehmenden aktuelle Notfallkontakte bereitzuhalten.
- Die Gruppenleitungen stellen sicher, dass sie im Notfall unverzüglich mit den Erziehungsberechtigten oder den angegebenen Kontaktpersonen kommunizieren können.
- Der Veranstalter ist berechtigt, im Notfall erforderliche Maßnahmen einzuleiten, insbesondere medizinische Hilfe zu organisieren.
- Sofern möglich, werden die jeweiligen Notfallkontakte durch die Gruppenleitungen oder den Veranstalter unverzüglich informiert.
- Jede teilnehmende Gruppe verpflichtet sich, während des Geländespiels zu jedem Zeitpunkt über einen Notfallkontakt, der dem Veranstalter bei der Anmeldung anzugeben ist, erreichbar zu sein.
- Eine stets erreichbare Notfallkontaktnummer, unter welcher der Veranstalter während des gesamten Geländespiels erreichbar ist, wird den teilnehmenden Gruppen vor Spielbeginn bekannt gegeben.
11. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Bei minderjährigen Teilnehmenden ist durch die jeweiligen Gruppenleitungen sicherzustellen, dass eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Geländespiel vorliegt.
- Die Einverständniserklärung muss insbesondere die Teilnahme an einer Veranstaltung im freien Gelände sowie die eigenverantwortliche Fortbewegung im Rahmen des Spiels umfassen.
- Die Gruppenleitungen bestätigen mit der Anmeldung, dass entsprechende Einverständniserklärungen vollständig vorliegen und auf Verlangen vorgelegt werden können.
12. Besondere Regelungen zu Spielaktionen und Haftung
- Das Geländespiel beinhaltet typische Aktivitäten der außerschulischen Jugendarbeit im freien Gelände. Dazu können insbesondere gehören:
- Orientierung im Gelände
- Zurücklegen von Wegstrecken zu Fuß
- einfache spielerische und sportliche Aufgaben
- Die Teilnahme an diesen Aktivitäten erfolgt eigenverantwortlich und im Rahmen der Aufsicht durch die jeweiligen Gruppenleitungen.
- Den Teilnehmenden ist bewusst, dass mit Aktivitäten im freien Gelände trotz sorgfältiger Organisation Restrisiken (z. B. Stolpern, Ausrutschen, witterungsbedingte Einflüsse) verbunden sein können.
- Eine Haftung des Veranstalters für Schäden im Zusammenhang mit solchen typischen Risiken ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen.
10. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Tübingen, den 23.03.2025